Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers, die leider erst am 30. April 2020 kurz vor 22:00 Uhr veröffentlicht wurde, ist das Leichtathletik-Training ab 1. Mai 2020 unter gewissen Voraussetzungen wieder möglich.
In Abstimmung mit der Sektion Sport des BMKÖS hat der Österreichische Leichtathletik-Verband Empfehlungen für Betreiber von Leichtathletik-Sportstätten sowie Richtlinien für Athlet/innen und Trainer/innen erarbeitet. Diese wurden auch vom geschäftsführenden Vorstand des ÖLV einstimmig beschlossen. Wir können und wollen nicht alles regeln, daher ersuchen wir, die Empfehlungen und Richtlinien auf alle anderen Aktivitäten eines Leichtathletiktrainings und alle verwendeten Geräte sinngemäß anzuwenden.
Wir empfehlen allen Leichtathletik-Treibenden mit ihren Vereinen bzw. den Betreibern der Sportstätten Kontakt aufzunehmen und die Details zum Trainingsbetrieb (Belegungsplan der Anlagen, etc.) zu klären.
30/04/20 15:33, Text: Helmut Baudis/ ÖLV
Schreibe einen Kommentar